Pupilli, cuius aetatem et solitudinem, etiamsi tutores non essent, defendere praetor debuit.
von melissa.q am 17.06.2021
Von dem Mündel, dessen Alter und Einsamkeit der Prätor hätte verteidigen sollen, selbst wenn keine Vormünder vorhanden waren.
von ava869 am 26.08.2015
Der Richter hätte die Verletzlichkeit und Jugend des jungen Mündels schützen müssen, selbst wenn keine Vormünder anwesend waren.