Sciebam in reiciundis iudicibus non nullos memoria nostra pactionis suspicionem non vitasse, cum in ipsa accusatione eorum industria ac diligentia probaretur.
von tabea956 am 03.11.2014
Ich wusste, dass einige Personen in jüngster Zeit unter Verdacht geraten waren, bei der Richterwahl Absprachen getroffen zu haben, obwohl sie in ihrer tatsächlichen Anklageführung Fleiß und Gründlichkeit bewiesen.
von estelle829 am 18.12.2020
Ich wusste, dass nicht wenige Menschen in unserem Gedächtnis bei der Ablehnung von Richtern den Verdacht der Absprache nicht vermieden hatten, obwohl in der Anklage selbst ihr Einsatz und ihre Sorgfalt nachgewiesen wurde.