Valet igitur multum ad vincendum probari mores et instituta et facta et vitam eorum, qui agent causas, et eorum, pro quibus, et item improbari adversariorum, animosque eorum, apud quos agetur, conciliari quam maxime ad benevolentiam cum erga oratorem tum erga illum, pro quo dicet orator.
von kiara.n am 29.02.2024
Es ist daher von großer Bedeutung für den Erfolg, dass die Sitten, Institutionen, Handlungen und das Leben derjenigen, die Rechtsfälle führen, und derjenigen, für die sie sprechen, als lobenswert angesehen werden, und gleichermaßen die [Sitten] der Gegner als verwerflich gelten, und dass die Gemüter derjenigen, vor denen der Fall verhandelt wird, soweit wie möglich für Wohlwollen sowohl gegenüber dem Redner als auch gegenüber demjenigen, für den der Redner sprechen wird, eingenommen werden.
von matheo.o am 05.10.2021
Es ist daher sehr wirksam, einen Fall zu gewinnen, wenn die Menschen den Charakter, die Grundsätze, Handlungen und das Leben sowohl der Anwälte als auch ihrer Mandanten gutheißen, während sie ihre Gegner missbilligen. Es ist auch entscheidend, die Gedanken des Publikums möglichst zu gewinnen und deren Wohlwollen sowohl gegenüber dem Redner als auch gegenüber der Person, die er verteidigt, zu erlangen.