Hic igitur locis in mente et cogitatione defixis et in omni re ad dicendum posita excitatis, nihil erit quod oratorem effugere possit non modo in forensibus disceptationibus, sed omnino in ullo genere dicendi.
von christopher.873 am 12.07.2013
Wenn diese Themen fest in Ihrem Geist und Gedächtnis verankert sind und für jede Redewendung bereitwillig zur Verfügung stehen, wird nichts den Redner überfordern, sei es in Gerichtsverfahren oder in jeder anderen Form öffentlichen Sprechens.
von andre938 am 17.04.2021
Wenn daher diese Orte im Geist und Gedanken verankert und in jeder für das Sprechen vorgesehenen Sache aktiviert sind, wird nichts existieren, was den Redner nicht nur in gerichtlichen Auseinandersetzungen, sondern überhaupt in irgendeiner Redeform entgehen kann.