Perspicua sunt haec quidem et in vulgari prudentia sita; sed illa quaerenda, quae et ab accusatore et a defensore argumenta ad id, quod in iudicium venit, spectantia debent adferri.
von karolina8849 am 25.04.2019
Diese Angelegenheiten sind offensichtlich auf gesundem Menschenverstand basierend; aber wir müssen nach den Argumenten suchen, die sowohl die Anklage als auch die Verteidigung in Bezug auf die Angelegenheit, die vor Gericht steht, vorbringen sollten.
von fiete.v am 04.06.2014
Zwar sind diese Dinge klar und in allgemeiner Klugheit begründet; aber es müssen jene Dinge gesucht werden, welche sowohl vom Ankläger als auch vom Verteidiger als Argumente, die sich auf das in Verhandlung Stehende beziehen, vorgebracht werden müssen.