Quam ob rem de iudicio panaetii dubitari non potest; rectene autem hanc tertiam partem ad exquirendum officium adiunxerit an secus, de eo fortasse disputari potest.
von finnja.t am 18.05.2024
Aus welchem Grund bezüglich des Urteils des Panaetius nicht gezweifelt werden kann; ob er jedoch diese dritte Teil zur Untersuchung der Pflicht zu Recht hinzugefügt hat oder nicht, darüber kann vielleicht gestritten werden.
von melissa.8933 am 17.03.2018
Daher können wir das Urteil des Panaetius nicht anzweifeln; allerdings könnte man diskutieren, ob er richtig oder falsch war, diesen dritten Teil zur Untersuchung der Pflicht hinzuzufügen.