Nondum centum et decem anni sunt, cum de pecuniis repetundis a l.
von malina.l am 22.02.2019
Es sind noch keine 110 Jahre vergangen, seit dem Fall der Rückforderung unterschlagener Gelder von L.
von bela.9947 am 23.07.2020
Es sind noch nicht hundertzehn Jahre vergangen, seit Geldforderungen gegen L. geltend gemacht werden.