Secundo autem punico bello post cannensem pugnam quos decem hannibal romam misit astrictos iure iurando se redituros esse nisi de redimendis is, qui capti erant, impetrassent, eos omnes censores, quoad quisque eorum vixit, quod peierassent in aerariis reliquerunt, nec minus illum, qui iure iurando fraude culpam invenerat.
von omar.h am 01.09.2020
Im Zweiten Punischen Krieg, nach der Schlacht von Cannae, hielten die Zensoren diejenigen zehn, die Hannibal nach Rom gesandt hatte - durch Eid verpflichtet, zurückzukehren, falls sie nichts zur Auslösung der Gefangenen erreicht hätten - solange jeder von ihnen lebte in der Bürgerliste der Ärmsten, weil sie ihren Eid gebrochen hatten, und nicht minder denjenigen, der durch Betrug einen Weg um den Eid herum gefunden hatte.
von nickolas.d am 26.08.2015
Während des Zweiten Punischen Krieges sandte Hannibal nach der Schlacht von Cannae zehn Männer nach Rom, die vereidigt waren, zurückzukehren, es sei denn, sie würden die Auslösung der Kriegsgefangenen erreichen. Da sie ihren Eid gebrochen hatten, stuften die Zensoren sie für den Rest ihres Lebens in die niedrigste Bürgerkategorie herab, einschließlich eines Mannes, der versucht hatte, seinen Eid durch List zu umgehen.