Atque etiam si quid singuli temporibus adducti hosti promiserunt, est in eo ipso fides conservanda, ut primo punico bello regulus captus a poenis, cum de captivis commutandis romam missus esset iurassetque se rediturum, primum, ut venit, captivos reddendos in senatu non censuit, deinde, cum retineretur a propinquis et ab amicis, ad supplicium redire maluit quam fidem hosti datam fallere.
von lilya.q am 24.09.2024
Selbst wenn Einzelpersonen aufgrund ihrer Umstände einem Feind ein Versprechen geben, müssen sie ihr Wort halten. Ein Beispiel hierfür ist der Erste Punische Krieg: Als Regulus von den Karthagern gefangen genommen und nach Rom gesandt wurde, um einen Gefangenenaustausch zu verhandeln, hatte er geschworen, zurückzukehren. Bei seiner Ankunft in Rom riet er dem Senat davon ab, Gefangene auszutauschen. Dann, obwohl seine Familie und Freunde versuchten, ihn in Rom zu behalten, entschied er sich dafür, in den sicheren Tod zurückzukehren, anstatt sein Versprechen gegenüber dem Feind zu brechen.
von alexander.h am 06.07.2023
Und selbst wenn Einzelpersonen, von Umständen getrieben, dem Feind etwas versprochen haben, muss in dieser Sache Treue gewahrt werden, wie im Ersten Punischen Krieg Regulus, von den Puniern gefangen, als er nach Rom geschickt worden war wegen des Austauschs von Gefangenen und geschworen hatte, dass er zurückkehren würde. Zunächst stimmte er im Senat nicht dafür, dass Gefangene ausgetauscht werden sollten, und dann, als er von Verwandten und Freunden zurückgehalten wurde, zog er es vor, zur Bestrafung zurückzukehren, als das dem Feind gegebene Versprechen zu brechen.