Eandemque rationem luci habent in agris, neque ea quae a maioribus prodita est cum dominis tum famulis, posita in fundi villaeque conspectu, religio larum repudianda est.
von zeynep926 am 08.05.2024
Sie bewahren dieselbe Praxis bezüglich heiliger Haine auf ihren Ländereien, und wir sollten die Verehrung der Hausgötter nicht missachten, die unsere Vorfahren sowohl für Herren als auch für Diener gleichermaßen überliefert haben, mit Schreinen, die im Blickfeld des Hofes und Hauses platziert sind.
von efe.t am 14.12.2018
Und sie haben dasselbe System eines heiligen Hains auf ihren Feldern, und jene religiöse Verehrung der Laren, die von den Vorfahren überliefert wurde, sowohl für die Herren als auch für die Diener, die im Blickfeld des Landguts und Anwesens situiert ist, darf nicht verworfen werden.