Non enim ex eventu cogitationem spectari oportere, sed qua cogitatione animus et spe ad maleficium profectus sit, considerare; quo animo quid quisque faciat, non quo casu utatur, ad rem pertinere.
von emma.e am 12.10.2018
Denn wahrlich nicht vom Ergebnis sollte die Absicht betrachtet werden, sondern es gilt zu erwägen, mit welcher Gesinnung und Hoffnung der Geist sich dem Unrecht zugewandt hat; mit welcher Geisteshaltung jemand etwas tut, nicht durch welchen Zufall er betroffen wird, gehört zur Sache.
von conrad.b am 21.11.2019
Man sollte Absichten nicht aufgrund von Ergebnissen beurteilen, sondern vielmehr betrachten, welche Gedanken und Erwartungen jemanden dazu antreiben, eine falsche Handlung zu begehen. Entscheidend ist die Geisteshaltung hinter den Handlungen einer Person, nicht die Umstände, auf die sie zufällig trifft.