Loci autem communes: accusatoris in confessionem, et quanta potestas peccandi relinquatur, si semel institutum sit, ut non de facto, sed de facti causa quaeratur;
von isabell.i am 10.04.2014
Die Standardargumente des Staatsanwalts sind: Einwände gegen die Anerkennung der Schuld und die Aufzeigung, welch große Spielräume für Fehlverhalten entstünden, wenn man beginnen würde, die Motive hinter Handlungen und nicht die Handlungen selbst zu untersuchen.
von samira.l am 04.06.2024
Die gebräuchlichen Argumente des Anklägers: gegen das Geständnis, und welche Macht des Sündigens übrig bliebe, wenn einmal festgelegt würde, dass nicht über die Tat, sondern über die Ursache der Tat verhandelt wird.