Defensoris conquestio est calamitatis eius, quae non culpa, sed vi maiore quadam acciderit, et de fortunae potestate et hominum infirmitate et, uti suum animum, non eventum considerent.
von eveline.a am 07.09.2017
Die Klage des Verteidigers ist über das Unglück, das ihm widerfahren ist, welches nicht durch seine Schuld, sondern durch eine größere Kraft geschah, und über die Macht des Schicksals und die Schwäche der Menschen, und dass sie seinen Geist betrachten sollen, nicht das Ergebnis.
von jasmin.i am 05.07.2022
Die Verteidigungsrede besagt, dass das Unglück seines Mandanten nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch Umstände außerhalb seiner Kontrolle entstanden sei. Angesichts der Macht des Schicksals und menschlicher Schwäche sollten sie ihn nach seinen Absichten und nicht nach den Ergebnissen beurteilen.