Absoluta est, quae ipsa in se continet iuris et iniuriae quaestionem; adsumptiva, quae ipsa ex se nihil dat firmi ad recusationem, foris autem aliquid defensionis adsumit.
von larissa.879 am 13.01.2014
Eine Verteidigung ist unmittelbar, wenn sie die Frage der Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit einer Handlung in sich selbst enthält; sie ist mittelbar, wenn sie aus eigener Kraft keine starke Verteidigung bietet, sondern auf externe Faktoren zur Rechtfertigung angewiesen ist.
von bastian.x am 19.08.2018
Absolut ist das, was in sich selbst die Frage von Recht und Unrecht enthält; angenommen ist das, was aus sich selbst nichts Festes zur Widerlegung gibt, sondern von außen etwas zur Verteidigung aufnimmt.