Ac iudicialis quidem ipsa et in duas tribuitur partes, absolutam et adsumptivam.
von hana874 am 18.09.2013
Und die richterliche Art selbst wird auch in zwei Teile unterteilt, den absoluten und den annehmenden.
von paula.f am 29.08.2015
Die rechtliche Kategorie selbst wird in zwei Typen unterteilt: absolute Verteidigung und qualifizierte Verteidigung.