Quare illa nobis alio tempore atque ad aliud institutum, si facultas erit, explicabuntur; nunc his praeceptionibus rhetorum ad usum oratorium contentos nos esse oportebit.
von mina.f am 28.04.2021
Daher sollen jene Dinge von uns zu einer anderen Zeit und für einen anderen Zweck, falls Gelegenheit bestehen wird, erklärt werden; jetzt müssen wir uns mit diesen Vorschriften der Rhetoriker für den rednerischen Gebrauch zufriedengeben.
von jaydon9944 am 06.01.2015
Wir werden diese Angelegenheiten zu einer anderen Zeit und für einen anderen Zweck erklären, wenn sich die Gelegenheit ergibt; für den Moment sollten wir uns mit diesen rhetorischen Regeln für praktische Redekunst zufriedengeben.