Quodsi leges omnes ad utilitatem rei publicae referri convenit, hic autem saluti rei publicae profuit, profecto non potest eodem facto et communibus fortunis consuluisse et legibus non optemperasse.
von jann.9912 am 17.10.2021
Wenn wir davon ausgehen, dass alle Gesetze dem öffentlichen Wohl dienen sollten, und diese Person zum Wohle des Staates gehandelt hat, dann kann sie durch dieselbe Handlung unmöglich sowohl das Gemeinwohl geschützt als auch das Gesetz verletzt haben.
von laura.j am 01.08.2015
Wenn aber alle Gesetze auf den Nutzen der Republik bezogen werden sollen, und dieser Mann der Sicherheit der Republik dienlich war, kann er gewiss nicht durch dieselbe Handlung sowohl die gemeinsamen Angelegenheiten berücksichtigt als auch die Gesetze nicht befolgt haben.