Si scieris, inquit carneades, aspidem occulte latere uspiam, et velle aliquem inprudentem super eam assidere, cuius mors tibi emolumentum futura sit, improbe feceris, nisi monueris ne assidat, sed inpunite tamen; scisse enim te quis coarguere possit.
von sofi86 am 26.12.2014
Carneades sagt: Angenommen, du wüsstest, dass eine giftige Schlange irgendwo verborgen ist, und jemand, der nichts davon weiß, würde sich genau dort setzen wollen, und der Tod dieser Person würde dir finanziell nützen. Es wäre falsch, diese Person nicht vor dem Sitzen zu warnen, aber du könntest damit durchkommen - schließlich, wer könnte beweisen, dass du Bescheid wusstest?
von amelie.82 am 21.02.2024
Carneades sagt: Wenn du wüsstest, dass eine Schlange sich heimlich irgendwo versteckt hält, und jemand ahnungslos darüber sitzen will, dessen Tod dir in Zukunft einen Vorteil bringen würde, würdest du unrecht handeln, wenn du ihn nicht warntest, nicht zu sitzen, aber dennoch straflos; denn wer könnte beweisen, dass du es wusstest?