Praeterea oppida incendi oportere, quae non munitione et loci natura ab omni sint periculo tuta, neu suis sint ad detractandam militiam receptacula neu romanis proposita ad copiam commeatus praedamque tollendam.
von maximilian83 am 25.12.2014
Darüber hinaus mussten sie alle Städte niederbrennen, die nicht von Natur aus und durch Befestigungen gegen alle Gefahren geschützt waren, um zu verhindern, dass sie entweder Zufluchtsorte für die eigenen Leute zur Umgehung des Militärdienstes oder Ziele für Römer zum Erbeuten von Vorräten und Beute würden.
von marlene.y am 16.02.2024
Überdies müssen die Städte verbrannt werden, die nicht durch Befestigungen und die Beschaffenheit ihrer Lage vor jeglicher Gefahr sicher sind, damit sie nicht als Zufluchtsort für die eigenen Leute dienen, um dem Militärdienst zu entgehen, noch den Römern als Quelle für Nachschub und Beute zur Verfügung stehen.