Cuius rei si exemplum non haberemus, tamen libertatis causa institui et posteris prodi pulcherrimum iudicarem.
von Maria am 27.05.2015
Wenn wir auch kein Beispiel dafür hätten, würde ich dennoch um der Freiheit willen für höchst lobenswert halten, es zu begründen und für die Nachwelt zu überliefern.
von yanic.964 am 05.10.2018
Selbst wenn wir dafür kein Präzedenzfall hätten, würde ich es dennoch als äußerst edle Sache betrachten, diese Praxis zu begründen und sie um der Freiheit willen an künftige Generationen weiterzugeben.