Nec interrogatus nec accusatus cum responderet, utcumque tamen haec, siue errore humano seu casu seu necessitate inciderunt, bonum animum habe.
von noel934 am 21.03.2018
Weder verhört noch beschuldigt, obwohl er antwortete, seien dennoch diese Umstände, ob durch menschlichen Irrtum, Zufall oder Notwendigkeit herbeigeführt, getrost.
von dana.909 am 25.04.2021
Auch wenn dich niemand befragt oder beschuldigt hat, als du geantwortet hast, lass dich von den Umständen - ob durch menschliches Versehen, Zufall oder Notwendigkeit - nicht entmutigen. Bleib guten Mutes.