In qua cognitione magis utra pars romanis, utra regi fauisset quaesitum est, quam utra fecisset iniuriam aut accepisset; noxa liberati interfectores; exilium pulsis aeque ratum fuit ac mors interfectis; a· baebius unus est damnatus, quod milites romanos praebuisset ad ministerium caedis.
von nour.941 am 23.05.2018
Bei dieser Untersuchung konzentrierte man sich mehr darauf festzustellen, welche Seite die Römer unterstützt und welche den König, anstatt zu klären, wer Unrecht begangen oder erlitten hatte. Die Mörder wurden von Schuld befreit, die Verbannten blieben genauso sicher im Exil, wie die Ermordeten tot blieben. Nur A. Baebius wurde verurteilt, weil er römische Soldaten zur Durchführung der Morde bereitgestellt hatte.
von paula828 am 11.10.2017
Bei dieser Untersuchung wurde mehr danach gefragt, welche Partei die Römer begünstigt hatte, welche den König, als wer Unrecht begangen oder erlitten hatte; von Schuld wurden die Mörder freigesprochen; Verbannung für die Vertriebenen wurde ebenso bestätigt wie der Tod für die Getöteten; A. Baebius allein wurde verurteilt, weil er römische Soldaten für den Dienst des Mordens bereitgestellt hatte.