In ea re cum equestrem ordinem offendissent, flammam inuidiae adiecere edicto, quo edixerunt, ne quis eorum, qui q· fuluio a· postumio censoribus publica uectigalia aut ultro tributa conduxissent, ad hastam suam accederet sociusue aut adfinis eius conductionis esset.
von julius931 am 12.02.2024
Nachdem sie bereits den Ritterstand in dieser Angelegenheit verärgert hatten, entfachten sie noch mehr Groll, indem sie ein Edikt erließen, das jeden ausschloss, der während der Zensur von Quintus Fulvius und Aulus Postumius zuvor Steuererhebungs- oder öffentliche Bauaufträge gewonnen hatte, von der Teilnahme an ihren Auktionen, sei es direkt oder als Geschäftspartner.
von ahmed938 am 05.02.2021
In dieser Angelegenheit, nachdem sie den Ritterstand beleidigt hatten, schürten sie die Flamme des Hasses durch ein Edikt, in dem sie verkündeten, dass keiner derjenigen, die unter den Censoren Quintus Fulvius und Aulus Postumius öffentliche Abgaben oder freiwillige Beiträge gepachtet hatten, sich ihrem Speer nähern oder Partner oder Mitgesellschafter jener Pacht sein sollte.