Duo ex collegio, m· fuluius nobilior et m· claudius marcellus, ad consules rem reiciebant: eorum cognitionem esse debere, quibus dilectus quibusque bellum mandatum esset; ceteri cognituros se, de quo appellati essent, aiebant, et si iniuria fieret, auxilium ciuibus laturos.
von jasmine.g am 08.01.2024
Zwei Mitglieder des Kollegiums, Marcus Fulvius Nobilior und Marcus Claudius Marcellus, wollten die Angelegenheit an die Konsuln verweisen und sagten, dass diejenigen, die mit Aushebung und Kriegsführung beauftragt waren, die Untersuchung durchführen sollten. Die anderen jedoch erklärten, sie würden die ihnen vorgebrachten Angelegenheiten untersuchen und den Bürgern Hilfe leisten, falls ihnen Ungerechtigkeit widerfahre.
von erik.958 am 11.04.2014
Zwei aus dem Kollegium, Marcus Fulvius Nobilior und Marcus Claudius Marcellus, übertrugen die Angelegenheit an die Konsuln: Sie erklärten, dass die Untersuchung denjenigen zustehen sollte, denen die Aushebung und der Krieg anvertraut worden waren; die anderen sagten, sie würden das untersuchen, worüber sie angerufen worden seien, und wenn Unrecht geschehen würde, würden sie den Bürgern Hilfe leisten.