Id cenomani conquesti romae apud senatum reiectique ad consulem aemilium, cui ut cognosceret statueretque senatus permiserat, magno certamine cum praetore habito obtinuerunt causam.
von mohammad.t am 02.09.2023
Die Cenomaner, die darüber in Rom vor dem Senat Klage geführt und die an Konsul Aemilius zurückverwiesen wurden, dem der Senat erlaubt hatte, zu untersuchen und zu entscheiden, erlangten nach einem großen Streitverfahren mit dem Prätor ihren Rechtsanspruch.
von omar.v am 27.03.2019
Die Cenomani brachten ihre Beschwerde in Rom vor und legten sie dem Senat dar. Der Senat verwies sie an Konsul Aemilius, dem er die Befugnis erteilt hatte, den Fall zu untersuchen und zu entscheiden. Nach einem heftigen Streit mit dem Prätor gewannen sie ihren Rechtsstreit.