Patres pauor ingens cepit, cum publico nomine, ne quid eae coniurationes coetusque nocturni fraudis occultae aut periculi importarent, tum priuatim suorum cuiusque uicem, ne quis adfinis ei noxae esset.
von joana.951 am 13.04.2017
Die Senatoren wurden von enormer Angst erfasst, sowohl was die öffentliche Sicherheit betraf - dass diese Verschwörungen und nächtlichen Zusammenkünfte zu verborgener Hinterlist oder Gefahr führen könnten - als auch auf persönlicher Ebene, dass eigene Familienmitglieder in das Vergehen verwickelt sein könnten.
von malou.o am 18.02.2014
Die Väter ergriff eine große Furcht, sowohl in öffentlicher Hinsicht, dass diese Verschwörungen und nächtlichen Versammlungen verborgene Täuschung oder Gefahr hervorrufen könnten, als auch privat hinsichtlich der Situation eines jeden, dass jemand mit diesem Verbrechen in Verbindung stehen könnte.