Is, cum uetuisset nomen suum decreto collegarum adscribi, tristioremque omnes sententiam expectarent, ita decreuit: cum l· scipio excusasset morbum esse causae fratri, satis id sibi uideri; se p· scipionem, priusquam romam redisset, accusari non passurum; tum quoque, si se appellet, auxilio ei futurum, ne causam dicat: ad id fastigium rebus gestis, honoribus populi romani p· scipionem deorum hominumque consensu peruenisse, ut sub rostris reum stare et praebere aures adolescentium conuiciis populo romano magis deforme quam ipsi sit.
von timm857 am 06.07.2021
Nachdem er sich geweigert hatte, seinen Namen zum Erlass seiner Kollegen hinzuzufügen, und alle eine härtere Entscheidung erwarteten, traf er folgende Verfügung: Da Lucius Scipio erklärt hatte, sein Bruder sei krank, erachtete er diese Entschuldigung als ausreichend. Er werde nicht zulassen, dass Publius Scipio vor seiner Rückkehr nach Rom vor Gericht gestellt werde. Selbst dann, wenn Scipio ihn anrufe, werde er helfen, zu verhindern, dass er sich verantworten müsse. Er fügte hinzu, dass Publius Scipio solche Höhen durch seine Leistungen und die Ehren des römischen Volkes, mit Billigung der Götter und Menschen, erreicht habe, dass es dem römischen Volk mehr Schande bringen würde, ihn vor der Rednertribüne stehen und sich den Beleidigungen junger Männer aussetzen zu lassen, als Scipio selbst.
von alia.t am 20.07.2020
Er, nachdem er verweigert hatte, seinen Namen zum Beschluss seiner Kollegen hinzuzufügen, und als alle eine eher strenge Meinung erwarteten, verfügte er wie folgt: Da Lucius Scipio die Krankheit als Grund für seinen Bruder angeführt hatte, schien ihm dies ausreichend; er werde nicht zulassen, dass Publius Scipio angeklagt werde, bevor er nach Rom zurückgekehrt sei; und wenn dieser ihn anrufe, werde er ihm beistehen, damit er sich nicht verantworten müsse: Publius Scipio sei durch seine vollbrachten Taten und die Ehrungen des römischen Volkes, durch den Konsens der Götter und Menschen, zu solch einer Höhe gelangt, dass es für das römische Volk mher entehrend wäre als für ihn selbst, als Angeklagter unter den Rostra zu stehen und seine Ohren den Vorwürfen der Jugend darzubieten.