Ne qua praeter arma efferto ex iis oppidis agris castellisque, quibus excedat; si qua extulit, quo quaeque oportebit, recte restituito.
von emily905 am 03.01.2014
Es soll nichts außer Waffen aus diesen Städten, Ländern und Festungen herausgebracht werden, aus denen er sich zurückzieht; sollte er etwas herausgebracht haben, so hat er jedes Gut an den erforderlichen Ort ordnungsgemäß zurückzuführen.
von philipp.b am 09.02.2016
Aus Städten, Gebieten oder Festungen, die geräumt werden, dürfen nur Waffen entfernt werden; sollte etwas anderes mitgenommen worden sein, muss es an den jeweils richtigen Ort zurückgebracht werden.