Quod ad me attinet, in aliis rebus cessisse intra finem iuris mei cuilibet uideri malim, quam nimis pertinaciter in obtinendo eo tetendisse; in certamine autem amicitiae uestrae, beneuolentiae erga uos, honoris, qui ab uobis habebitur, minime aequo animo uinci possum.
von silas924 am 02.05.2021
Was mich betrifft, würde ich in anderen Angelegenheiten lieber den Anschein erwecken, innerhalb meines Rechts jemandem nachgegeben zu haben, als zu hartnäckig auf dessen Durchsetzung bestanden zu haben; in einem Wettstreit jedoch, der eure Freundschaft, euren Wohlwollen und die Ehre betrifft, die ihr hochhaltet, kann ich eine Niederlage am wenigsten mit Gleichmut ertragen.
von aleksander8883 am 01.01.2014
Was mich betrifft, würde ich lieber als jemand gelten, der in anderen Angelegenheiten innerhalb seiner Rechte nachgibt, als als jemand, der stur auf diesen beharrt. Wenn es jedoch um den Wettbewerb um eure Freundschaft, euer Wohlwollen und den Respekt geht, den ihr mir entgegenbringt, kann ich eine Niederlage keinesfalls akzeptieren.