Alter consul, cui italia prouincia euenisset, cum bois iussus bellum gerere utro exercitu mallet ex duobus, quos superiores consules habuissent, alterum ut mitteret romam, eaeque urbanae legiones essent paratae quo senatus censuisset.
von Mona am 17.02.2021
Der andere Konsul, dem Italien als Provinz zugeteilt worden war, wurde angewiesen, gegen die Boier Krieg zu führen. Er konnte wählen, welche der beiden Armeen, die zuvor von den früheren Konsuln kommandiert worden waren, er behalten wollte. Er sollte die andere Armee nach Rom zurückschicken, wo diese Stadtlegionen bereit wären, dorthin verlegt zu werden, wohin der Senat es beschließen würde.