Alter consul, cui italia prouincia euenisset, cum bois iussus bellum gerere utro exercitu mallet ex duobus, quos superiores consules habuissent, alterum ut mitteret romam, eaeque urbanae legiones essent paratae quo senatus censuisset.
von Mona am 17.02.2021
Der andere Konsul, dem Italien als Provinz zugeteilt worden war, wurde angewiesen, gegen die Boier Krieg zu führen. Er konnte wählen, welche der beiden Armeen, die zuvor von den früheren Konsuln kommandiert worden waren, er behalten wollte. Er sollte die andere Armee nach Rom zurückschicken, wo diese Stadtlegionen bereit wären, dorthin verlegt zu werden, wohin der Senat es beschließen würde.
von emma.v am 17.08.2014
Der andere Konsul, dem Italia als Provinz zugefallen war, wurde angewiesen, Krieg gegen die Boier zu führen mit welcher Armee er aus den beiden, die die vorherigen Konsule besessen hatten, bevorzugte, (wurde angewiesen) den anderen nach Roma zu schicken, und dass diese Stadtlegionen bereit sein sollten, wohin der Senat verfügt hätte.