Parantibus iis antiqua iura foederum ordiri meritaque in populum romanum absistere iis flaccus iussit, quae ipsi uiolassent ac rupissent; confessionem iis culpae magis profuturam et totam in preces orationem uersam; nec enim in causa ipsorum, sed in populi romani clementia spem salutis positam esse; et se suppliciter agentibus iis adfuturum et apud consulem et romae in senatu; eo quoque enim mittendos fore legatos.
von ludwig.914 am 22.11.2023
Als sie sich anschickten, über alte Rechte der Verträge und Verdienste gegenüber dem römischen Volk zu sprechen, befahl Flaccus ihnen, von diesen Dingen abzulassen, die sie selbst verletzt und gebrochen hätten; dass ein Schuldbekenntnis ihnen mehr nützen und ihre gesamte Rede sich ins Flehen verwandeln solle; denn ihre Hoffnung auf Rettung sei nicht in ihrer eigenen Sache begründet, sondern in der Gnade des römischen Volkes; und er werde ihnen beistehen, wenn sie als Bittende sowohl vor dem Konsul als auch in Rom im Senat aufträten; denn Gesandte müssten auch dorthin entsandt werden.
von henrik.919 am 26.09.2017
Als sie begannen, über ihre alten Vertragsrechte und ihre Dienste für Rom zu sprechen, unterbrach sie Flaccus und sagte, dass dies Dinge seien, die sie selbst verletzt und gebrochen hätten. Er riet ihnen, es wäre besser, ihre Schuld einzugestehen und sich vollständig darauf zu konzentrieren, um Gnade zu bitten, da ihre Überlebenshoffnung nicht in der Verteidigung ihrer Sache, sondern in der Beschwichtigung Roms liege. Er versprach, sie zu unterstützen, wenn sie diesen demütigen Ansatz wählten, sowohl beim Konsul als auch im Römischen Senat, wo sie auch Botschafter entsenden müssten.