Qui cunctatus fuerit et suum consilium meo interponet, sciat sibi reditum ad penates non esse.
von timo.k am 05.07.2021
Wer gezögert haben wird und seinen Rat vor meinem platzieren wird, der wisse für sich selbst, dass die Rückkehr zu den Penaten ihm verwehrt sein wird.
von mila.9834 am 04.04.2024
Wer zögert und sein eigenes Urteil über meines stellt, soll wissen, dass er nicht wird nach Hause zurückkehren können.