Ab reginis et neapolitanis et tarentinis, ex quo in nostram uenerunt potestatem, uno et perpetuo tenore iuris, semper usurpato, nunquam intermisso, quae ex foedere debent exigimus.
von helen9966 am 27.09.2024
Wir erheben die vertraglich geschuldeten Abgaben von den Bürgern von Rhegium, Neapel und Tarent gemäß einer einzigen, ununterbrochenen Rechtstradition, die seit ihrer Unterwerfung unter unsere Herrschaft ununterbrochen aufrechterhalten wird.
von ilias.822 am 15.05.2023
Von den Reginern, Neapolitanern und Tarentinern, seit sie in unsere Macht gekommen sind, fordern wir in einer einzigen und beständigen Rechtskontinuität, stets gehandhabt, niemals unterbrochen, das ein, was sie aufgrund des Vertrags schuldig sind.