Esse autem tria genera foederum quibus inter se paciscerentur amicitias ciuitates regesque: unum, cum bello uictis dicerentur leges; ubi enim omnia ei qui armis plus posset dedita essent, quae ex iis habere uictos, quibus multari eos uelit, ipsius ius atque arbitrium esse; alterum, cum pares bello aequo foedere in pacem atque amicitiam uenirent; tunc enim repeti reddique per conuentionem res et, si quarum turbata bello possessio sit, eas aut ex formula iuris antiqui aut ex partis utriusque commodo componi; tertium esse genus cum qui nunquam hostes fuerint ad amicitiam sociali foedere inter se iungendam coeant: eos neque dicere nec accipere leges; id enim uictoris et uicti esse.
von lorena.921 am 12.05.2020
Es gibt drei Arten von Verträgen, durch die Städte und Könige Freundschaftsabkommen unter sich schließen: Erstens, wenn Gesetze den im Krieg Besiegten auferlegt werden; wenn nämlich alles dem übergeben wurde, der in den Waffen mächtiger ist, welche Dinge die Besiegten haben dürfen, mit welchen Strafen er sie belegen möchte, dies sei sein Recht und Urteil; zweitens, wenn Kriegsgleiche durch einen gleichberechtigten Vertrag zum Frieden und zur Freundschaft kommen; dann nämlich werden Dinge durch Vereinbarung zurückgefordert und zurückgegeben, und wenn die Besitzverhältnisse durch den Krieg gestört wurden, diese entweder nach der Formel des alten Rechts oder zum Vorteil beider Parteien geregelt; der dritte Typus sei, wenn diejenigen, die niemals Feinde waren, zusammenkommen, um durch einen Gesellschaftsvertrag Freundschaft zu schließen: diese weder Gesetze zu diktieren noch anzunehmen; denn das sei Sache des Siegers und des Besiegten.
von aliyah.853 am 19.03.2021
Es gibt drei Arten von Verträgen, durch die Städte und Könige Freundschaftsbündnisse miteinander schließen: Erstens, wenn Bedingungen denjenigen auferlegt werden, die in einem Krieg besiegt wurden; denn wenn alles der überlegenen militärischen Macht übergeben wurde, liegt es vollständig in deren Ermessen, zu entscheiden, was die Besiegten behalten dürfen und welche Strafen verhängt werden. Zweitens, wenn gleichgestellte Parteien, die einen Krieg geführt haben, Frieden schließen und durch einen ausgewogenen Vertrag Freunde werden; in diesem Fall werden Besitztümer einvernehmlich zurückgegeben, und falls der Krieg Besitzverhältnisse gestört hat, werden diese entweder nach traditionellem Recht oder auf eine Weise geregelt, die beiden Seiten nützt. Drittens, wenn Parteien, die niemals Feinde waren, durch einen Bündnisvertrag eine Freundschaft eingehen: Diese weder diktieren noch akzeptieren Bedingungen, da dies nur zwischen Siegern und Besiegten geschieht.