Nam c· cornelius cethegus absens creatus erat, cum hispaniam obtineret prouinciam; c· valerius flaccus, quem praesentem creauerant, quia flamen dialis erat iurare in leges non poterat; magistratum autem plus quinque dies, nisi qui iurasset in leges, non licebat gerere.
von maila.845 am 07.09.2014
Seht ihr, Gaius Cornelius Cethegus war in seiner Abwesenheit gewählt worden, während er Spanien als seine Provinz verwaltete. Was Gaius Valerius Flaccus betrifft, obwohl sie ihn in seiner Anwesenheit gewählt hatten, konnte er den Amtseid nicht leisten, weil er Jupiterpriester war. Und niemand durfte öffentliches Amt mehr als fünf Tage ohne geleisteten Amtseid führen.
von yusef.902 am 06.07.2015
Denn Gaius Cornelius Cethegus war abwesend gewählt worden, als er die Provinz Hispanien verwaltete; Gaius Valerius Flaccus, den sie in Anwesenheit gewählt hatten, konnte aufgrund seiner Stellung als Flamen Dialis nicht die Gesetze beschwören; zudem war es nicht erlaubt, ein Staatsamt länger als fünf Tage zu bekleiden, es sei denn, man hatte die Gesetze beschworen.