Ligures haud abnuere: tempus modo duorum mensum petere ad dilectus habendos.
von celine.w am 10.09.2018
Die Ligurer weigerten sich nicht: nur eine eine Frist von zwei Monaten, um Aushebungen durchzuführen.
von hamza.833 am 13.10.2018
Die Ligurer lehnten nicht ab, sondern baten um eine Frist von zwei Monaten, um ihre Rekrutierung durchzuführen.