Eas quaestiones ex senatus consulto minime ambitiose habuit; multique nobiles etrusci qui aut ipsi ierant aut miserant ad magonem de populorum suorum defectione, primo praesentes erant condemnati, postea conscientia sibimet ipsi exsilium consciscentes cum absentes damnati essent, corporibus subtractis bona tantum quae publicari poterant pigneranda poenae praebebant.
von viktor.924 am 31.01.2021
Er führte diese Untersuchungen aufgrund des Senatsbeschlusses höchst unmissverständlich durch; und viele adlige Etrusker, die entweder selbst gegangen waren oder zu Mago wegen des Abfalls ihrer Völker gesandt hatten, wurden zunächst, als sie anwesend waren, verurteilt, hernach aber wählten sie kraft ihres Gewissens selbst das Exil für sich, nachdem sie in Abwesenheit verurteilt worden waren, und mit ihren Körpern zurückgezogen, stellten sie nur ihre Güter, die öffentlich gemacht werden konnten, als Sicherheit für die Strafe bereit.
von ahmed8939 am 23.07.2018
Er führte diese Verhandlungen, wie vom Senat angeordnet, auf straightforward Weise durch. Viele etruskische Adlige, die entweder persönlich zu Mago gegangen waren oder Vertreter geschickt hatten, um die Abtrünnigkeit ihres Volkes zu besprechen, wurden zunächst bei Anwesenheit verurteilt. Später, von Schuld getrieben, wählten sie das freiwillige Exil, bevor sie in Abwesenheit verurteilt wurden. Nach ihrer Flucht konnten sie nur durch die Beschlagnahmung ihres zurückgelassenen Vermögens bestraft werden.