Utrumque in hospitium inuitat, et quoniam fors eos sub uno tecto esse atque ad eosdem penates uoluisset, contrahere in conloquium dirimendarum simultatium causa est conatus, scipione abnuente aut priuatim sibi ullum cum poeno odium esse quod conloquendo finiret, aut de re publica quicquam se cum hoste agere iniussu senatus posse.
von philipp.r am 02.12.2023
Er lädt beide zum Gastmahl ein, und da das Schicksal gewollt hatte, dass sie unter einem Dach und bei denselben Hausgöttern seien, versuchte er, sie zu einem Gespräch zusammenzubringen, um ihre Feindseligkeiten zu beenden. Scipio jedoch lehnte ab und erklärte, dass er weder einen persönlichen Groll gegen den Punier habe, den er durch ein Gespräch beenden könnte, noch dass er ohne Anweisung des Senats irgendetwas die Staatsangelegenheiten Betreffendes mit einem Feind besprechen könne.
von florentine854 am 18.04.2022
Er lud beide Männer ein, als seine Gäste zu bleiben, und da der Zufall sie unter dasselbe Dach und in denselben Haushalt gebracht hatte, versuchte er, ein Treffen zu arrangieren, um ihre Differenzen zu klären. Scipio lehnte jedoch ab und erklärte, dass er keinen persönlichen Streit mit dem Karthager habe, der einer Diskussion bedurfte, und dass er ohne Erlaubnis des Senats keine staatlichen Angelegenheiten mit einem Feind verhandeln könne.