Neque eum pro hoste neque pro socio in praesentia habitum libera custodia haud procul a castris placere in aliqua fida ciuitate eum seruari per belli tempus; perpetrato bello tum consultandum utrum prior defectio plus merita sit poenae an hic reditus ueniae.
von joline.r am 21.12.2015
Da er zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder als Feind noch als Verbündeter angesehen wurde, beschloss man, ihn unter lockerer Überwachung in einer zuverlässigen Stadt nicht weit vom Lager zu halten, bis der Krieg beendet war. Sobald der Krieg zu Ende war, würden sie dann entscheiden, ob sein früherer Verrat mehr eine Strafe verdiente als seine Rückkehr eine Begnadigung.
von josef.c am 24.02.2023
Weder als Feind noch als Verbündeter in der Gegenwart betrachtet, wurde beschlossen, ihn in freier Haft nicht weit vom Lager in einem vertrauenswürdigen Staat während der Kriegszeit zu verwahren; nach Beendigung des Krieges müsse dann beraten werden, ob die frühere Abtrünnigkeit mehr eine Strafe verdiene oder diese Rückkehr eine Begnadigung.