Ad ea romanus se in praesidio impositum esse dicere ab imperatore suo clauesque portarum et custodiam arcis ab eo accepisse, quae nec suo nec hennensium arbitrio haberet sed eius qui commisisset.
von tim.906 am 16.03.2023
Darauf erwiderte der Römer, dass er von seinem General dort als Garnisonskommandant stationiert worden sei und von ihm die Schlüssel zu den Toren und die Verantwortung für die Bewachung der Zitadelle erhalten habe, die er weder mit seiner eigenen noch mit der Autorität der Einwohner von Henna, sondern mit der Autorität dessen besitze, der sie ihm anvertraut hatte.
von ruby.907 am 25.03.2023
Zu diesen Dingen erklärte der Romanus, dass er von seinem Imperator in Garnison gestellt worden sei und von ihm die Schlüssel der Tore und die Bewachung der Zitadelle erhalten habe, welche er weder aufgrund seiner eigenen noch aufgrund der Entscheidung der Hennenser besäße, sondern aufgrund der Verfügung dessen, der ihn damit betraut hatte.