Cum haec inclinatio animorum plebis ad sustinendam inopiam aerarii fieret, pecuniae quoque pupillares primo, deinde uiduarum coeptae conferri, nusquam eas tutius sanctiusque deponere credentibus qui deferebant quam in publica fide; inde si quid emptum paratumque pupillis ac uiduis foret, a quaestore perscribebatur.
von joel912 am 24.04.2019
Als diese Neigung der Gemüter des Volkes zur Unterstützung der Bedürfnisse der Staatskasse sich ereignete, begannen auch Gelder von Waisen, dann von Witwen beigesteuert zu werden, wobei diejenigen, die sie brachten, glaubten, nirgendwo könnten diese sicherer und heiliger hinterlegt werden als im öffentlichen Vertrauen; und wenn etwas für Waisen und Witwen gekauft und vorbereitet wurde, wurde es vom Quästor aufgezeichnet.
von sofie9871 am 28.08.2015
Als die einfache Bevölkerung zunehmend bereit war, die Bedürfnisse der Staatskasse zu unterstützen, begannen die Menschen zunächst Gelder von Waisen und dann Mittel von Witwen in die Kasse einzuzahlen. Sie glaubten, es gebe keinen sichereren oder geschützteren Ort als den staatlichen Schutz. Wann immer Käufe für Waisen und Witwen getätigt wurden, verzeichnete der Finanzbeamte die Transaktion.