Duae legiones urbanae alteri consuli, qui in locum l· postumi suffectus esset, decretae sunt eumque, cum primum saluis auspiciis posset, creari placuit; legiones praeterea duas primo quoque tempore ex sicilia acciri, atque inde consulem, cui legiones urbanae euenissent, militum sumere quantum opus esset; c· terentio consuli prorogari in annum imperium neque de eo exercitu quem ad praesidium apuliae haberet quicquam minui.
von alexandra908 am 30.12.2020
Zwei Stadtlegionen wurden dem Ersatzkonsul zugewiesen, der ernannt worden war, um L. Postumius nachzufolgen, und es wurde beschlossen, dass er gewählt werden sollte, sobald die Vorzeichen es erlaubten. Zusätzlich sollten zwei weitere Legionen so schnell wie möglich aus Sizilien herbeigerufen werden, und der Konsul, der die Stadtlegionen erhielt, sollte aus diesen die Truppen entnehmen, die er benötigte. C. Terentius' Kommando sollte um ein weiteres Jahr verlängert werden, und an der Armee, die er zur Verteidigung Apuliens unterhielt, sollte nichts gekürzt werden.
von aron.857 am 10.08.2022
Zwei Stadtlegionen wurden dem anderen Konsul zugesprochen, der an die Stelle des L. Postumius getreten war, und es wurde beschlossen, dass er, sobald er mit günstigen Vorzeichen könne, gewählt werde; zudem sollten zwei Legionen zum frühestmöglichen Zeitpunkt aus Sizilien herbeigerufen werden, und von dort sollte der Konsul, dem die Stadtlegionen zugefallen waren, so viele Soldaten rekrutieren, wie nötig waren; für C. Terentius sollte das Kommando um ein Jahr verlängert und bezüglich jener Armee, die zum Schutz Apuliens diente, nichts geschmälert werden.