De exercitu m· marcelli, qui eorum ex fuga cannensi essent, in siciliam eos traduci atque ibi militare donec in italia bellum esset placuit; eodem ex dictatoris legionibus reici militem minimi quemque roboris nullo praestituto militiae tempore nisi quod stipendiorum legitimorum esset.
von leon.f am 24.06.2024
Es wurde beschlossen, dass jene Soldaten aus der Armee des Marcellus, die bei Cannae geflohen waren, nach Sizilien verlegt und dort bis zum Ende des Krieges in Italien dienen sollten. Ebenso sollten die schwächsten Soldaten aus den Legionen des Diktators dorthin geschickt werden, ohne eine festgelegte Dienstzeit außer ihrer regulären militärischen Verpflichtung.
von hamza.v am 22.02.2017
Bezüglich der Armee des M. Marcellus wurde beschlossen, dass diejenigen, die aus der Kannensischen Flucht stammten, nach Sizilien verlegt und dort als Soldaten dienen sollten, bis der Krieg in Italien andauern würde; aus den Legionen des Diktators sollten ebenso Soldaten von geringster Kampfkraft ohne festgelegte Dienstzeit außer der der legitimen Feldzüge zurückgeschickt werden.