Recitato vetere senatu, inde primos in demortuorum locum legit qui post l· aemilium c· flaminium censores curulem magistratum cepissent necdum in senatum lecti essent, ut quisque eorum primus creatus erat; tum legit qui aediles, tribuni plebis, quaestoresue fuerant; tum ex iis qui non magistratus cepissent, qui spolia ex hoste fixa domi haberent aut civicam coronam accepissent.
von nelli.s am 04.02.2015
Nach Überprüfung der Liste der bestehenden Senatoren füllte er zunächst die Vakanzen mit jenen, die seit der Zensur von Lucius Aemilius und Gaius Flaminius kurulische Ämter innegehabt hatten, aber noch nicht in den Senat aufgenommen worden waren, und zwar in der Reihenfolge ihrer Wahl. Anschließend wählte er ehemalige Ädilen, Volkstribunen und Quästoren. Schließlich wählte er aus denjenigen, die nie ein öffentliches Amt innegehabt hatten, Männer, die Feindesspoile an ihren Häusern aufgehängt oder die Bürgerkrone erhalten hatten.
von laila867 am 21.11.2020
Nach der Verlesung des alten Senats wählte er zunächst an die Stelle der Verstorbenen diejenigen aus, die nach L. Aemilius und C. Flaminius als Censoren eine kurulische Magistratur innegehabt und noch nicht in den Senat gewählt worden waren, wie jeder von ihnen zuerst ernannt worden war; dann wählte er diejenigen aus, die Ädilen, Volkstribunen oder Quästoren gewesen waren; dann aus denjenigen, die keine Magistraturen innegehabt hatten, diejenigen, die Beute von Feinden zu Hause aufgehängt oder eine Bürgerkrone erhalten hatten.