Victum eo die ob impotentem iniuriam unius ingens vinculum fidei iussique consules ferre ad populum ne quis, nisi qui noxam meruisset, donec poenam lueret in compedibus aut in neruo teneretur; pecuniae creditae bona debitoris, non corpus obnoxium esset.
von henrik834 am 30.07.2013
An jenem Tag wurde aufgrund der maßlosen Machtausübung eines Einzelnen ein bedeutendes Prinzip des öffentlichen Vertrauens verletzt, und die Konsuln wurden angewiesen, dem Volk vorzuschlagen, dass niemand in Ketten oder Fesseln gehalten werden sollte, bis er seine Strafe verbüßt hätte, es sei denn, er hätte ein Verbrechen begangen; und dass bei Geldschulden das Vermögen des Schuldners, nicht aber seine Person haftbar gemacht werden sollte.
von lilia.u am 13.01.2022
An jenem Tag wurde wegen der schwer erträglichen Ungerechtigkeit eines Mannes ein großes Vertrauensband geschlossen, und die Konsuln wurden angewiesen, dem Volk vorzutragen, dass niemand, der nicht eine Strafe verdient hatte, bis zur Verbüßung der Strafe in Fesseln oder Ketten gehalten werden sollte; und für Kredite sollten die Güter des Schuldners, nicht sein Körper, haftbar sein.