Contioni deinde edicto addidit fidem quo edixit ne quis ciuem romanum uinctum aut clausum teneret, quo minus ei nominis edendi apud consules potestas fieret, neu quis militis, donec in castris esset, bona possideret aut uenderet, liberos nepotesue eius moraretur.
von meryem856 am 03.05.2018
Der Versammlung fügte er sodann durch das Edikt Glaubwürdigkeit hinzu, in dem er verkündete, dass niemand einen römischen Bürger gefesselt oder gefangen halten dürfe, wodurch die Möglichkeit, seinen Namen vor den Konsuln zu nennen, verhindert würde, noch solle jemand die Güter eines Soldaten besitzen oder verkaufen, während dieser im Lager weilt, noch dessen Kinder oder Enkelkinder festhalten.
von lucie.s am 25.06.2018
Er gab seiner Ankündigung vor der Versammlung dann Nachdruck, indem er erklärte, dass niemand einen römischen Bürger in Ketten oder gefangen halten dürfe, was ihn daran hindern würde, sich bei den Konsuln zu melden, und dass niemand das Eigentum eines Soldaten, solange er im Lager dient, beschlagnahmen oder verkaufen dürfe, noch dessen Kinder oder Enkelkinder zurückhalten dürfe.