Adiectae mortuo notae sunt: publica una, quod, cum domus eius fuisset ubi nunc aedes atque officina monetae est, latum ad populum est ne quis patricius in arce aut capitolio habitaret; gentilicia altera, quod gentis manliae decreto cautum est ne quis deinde m· manlius vocaretur.
von isabel.858 am 25.10.2014
Dem Toten wurden zwei Kennzeichen hinzugefügt: ein öffentliches, weil, als sein Haus dort war, wo jetzt der Tempel und die Münzwerkstatt steht, dem Volk vorgetragen wurde, dass kein Patrizier in der Arx oder im Kapitol wohnen dürfe; ein familiäres, weil per Beschluss der Manlischen Sippe festgelegt wurde, dass danach niemand mehr Marcus Manlius heißen sollte.
von heinrich.961 am 26.01.2022
Nach seinem Tod wurden zwei Sanktionen verhängt: eine öffentliche, die es untersagte, dass ein Patrizier auf dem Kapitolinischen Hügel oder seiner Zitadelle wohnte, da dort zuvor sein Haus gestanden hatte, bevor es durch den heutigen Tempel und die Münzstätte ersetzt wurde; und eine familiäre, da der Manlische Clan die Regel erließ, dass niemand jemals wieder den Namen Marcus Manlius tragen sollte.