Non negatum itaque tantum de captivis sed, in quo ab sociis tamen temperaverant, denuntiatum senatus verbis facesserent propere ex urbe ab ore atque oculis populi romani, ne nihil eos legationis ius externo, non civi comparatum tegeret.
von mats.o am 09.09.2019
Nicht nur wurde ihnen betreffend der Gefangenen eine Sache verweigert, sondern es wurde mit den Worten des Senats erklärt, dass sie eilends aus der Stadt vom Angesicht und den Augen des Populus Romanus weichen sollten, damit das Gesandtenrecht, das für einen Fremden, nicht für einen Bürger eingerichtet wurde, sie in nichts schützen sollte.
von katharina.8831 am 26.01.2023
Sie wurden nicht nur hinsichtlich der Gefangenen abgewiesen, sondern wurden auch - obwohl sie gegenüber den Verbündeten in dieser Angelegenheit Mäßigung gezeigt hatten - vom Senat eilig angewiesen, die Stadt zu verlassen und aus dem Sichtfeld des römischen Volkes zu verschwinden, damit ihre Gesandtschaftsimmunität, die für Ausländer und nicht für Bürger gedacht war, ihnen keinen Schutz bieten würde.