Cum mittere ambages dictator iuberet et aut peragere verum indicium cogeret aut fateri facinus insimulati falso crimine senatus oblataeque vani furti invidiae, negantem arbitrio inimicorum se locuturum in vincla duci iussit.
von mark.903 am 25.08.2017
Als der Diktator ihn aufforderte, die Ausflüchte zu beenden und ihn entweder zu einer wahrhaftigen Aussage zu zwingen oder das Verbrechen einzugestehen, den Senat fälschlicherweise beschuldigt und ihm die Schande einer leeren Diebstahlsanklage aufgebürdet zu haben, und dieser verweigerte, auf Geheiß seiner Feinde zu sprechen, befahl er, ihn in Ketten zu legen.
von luzie912 am 23.05.2015
Als der Diktator ihn aufforderte, nicht länger um den heißen Brei herumzureden und entweder eine wahrheitsgemäße Darstellung zu geben oder zuzugeben, dass er den Senat zu Unrecht beschuldigt und fälschlicherweise des Diebstahls bezichtigt habe, weigerte er sich, unter dem Druck seiner Feinde zu sprechen. Daraufhin ließ der Diktator ihn in Ketten legen.