Ergo horum unum quodque in reprehensione aut non esse signo aut parum magno esse aut a se potius quam ab adversariis stare aut omnino falso dici aut in aliam quoque suspicionem duci posse demonstrabitur.
von bastian.c am 01.03.2014
Daher wird gezeigt werden, dass jeder dieser Punkte in der Anklage entweder kein Beweis ist, oder unbedeutend, oder tatsächlich unsere Argumentation stützt und nicht die unserer Gegner, oder völlig falsch, oder auf eine andere verdächtige Weise interpretiert werden kann.
von jayden.s am 07.08.2018
Daher wird eines dieser Dinge in der Anklage entweder als kein Zeichen erwiesen werden, oder als von geringer Bedeutung, oder als eher auf der eigenen Seite stehend als auf der der Gegner, oder als völlig falsch gesagt, oder als in eine andere Verdachtslage führbar.